Diese Woche hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe ein wegweisendes Urteil zu den Fluggastrechten gefällt. Wer seinen Anschlussflug auf Grund der Unpünktlichkeit des Zubringerfluges verpasst, hat Anspruch auf Ausgleichszahlungen. Ausschlaggebend ist die Verspätung am Endziel. im vorliegenden Fall erreichten die Kläger ihr Ziel in Costa Rica erst einen Tag später als geplant, weil der Flug mit der spanischen Airline Iberia von Berlin zu spät startete und den Anschluss in Madrid verpasste. Die Fluggesellschaft muss nun zahlen. Die Entscheidung des höchsten deutschen Zivilgerichtes kann als richtungsweisend betrachtet werden; die französische Air France hat in einem ähnlich gelagerten Fall ihre geplante Revision bereits zurückgenommen und der Zahlung an ihre Passagiere zugestimmt.