Wer mit Kindern nach Großbritannien reisen möchte, sollte bei der Einreise besondere Vorsicht walten lassen, besonders, wenn das Kind einen anderen Namen trägt oder wenn man nicht der (alleinige) Sorgeberechtigte ist. Um Kindesentführungen/-entziehungen vorzubeugen, können Grenzbeamte verstärkt Kontrollen durchführen und sind auch berechtigt, einen Nachweis zu verlangen, dass man sorgeberechtigt ist bzw. dass die Sorgeberechtigten mit der Reise ihres Kindes ausdrücklich einverstanden sind. Daher sollten die Kinder und ihre Begleitpersonen entsprechende Dokumente und Begleitschreiben mit sich führen, um Ärger zu vermeiden. Zur Erklärung und Unterstützung stellt das britische Innenministerium zu diesem Thema auch ein Merkblatt in englischer Sprache zum Download zur Verfügung.
Den Link finden Sie hier: http://www.ukba.homeoffice.gov.uk/sitecontent/documents/travel-customs/children-travel