6 Monate gültiger Reisepass für die Reise in die Dominikanischeh Republik

Das Frem­den­ver­kehrs­amt der Domi­ni­ka­ni­schen Repu­blik infor­mier­te den Deut­schen Rei­se­Ver­band (DRV), dar­über, dass bei Ein­rei­se in den Kari­bik­staat ab 1. Mai 2012 ein sechs Mona­te gül­ti­ger Rei­se­pass vor­zu­le­gen ist. Die Ein­rei­se mit dem Per­so­nal­aus­weis ist noch bis Ende April mög­lich. Hin­ter­grund ist fol­gen­des Dekret des Staats­prä­si­den­ten der Domi­ni­ka­ni­schen Repu­blik vom 19. Okto­ber 2011:

Alle Tou­ris­ten aus dem Aus­land müs­sen bei der Ein­rei­se in die Domi­ni­ka­ni­sche Repu­blik einen Rei­se­pass vor­le­gen, der am Tag der Ein­rei­se noch min­des­tens sechs Mona­te gül­tig ist.“ Die bis­he­ri­ge Mög­lich­keit für deut­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge mit ihrem Per­so­nal­aus­weis in die Domin­ka­ni­sche Repu­blik ein­zu­rei­sen, ent­fällt somit. Auch wur­de die Frist Min­dest­gül­tig­keit des Rei­se­pas­ses am Tag der Ein­rei­se von drei auf sechs Mona­te ver­län­gert.

Das Aus­wär­ti­ge Amt hat aktu­ell noch kei­ne offi­zi­el­le Bestä­ti­gung der zustän­di­gen Behör­den der Domi­ni­ka­ni­schen Repu­blik erhal­ten. Im Rei­se- und Sicher­heits­hin­weis für die Domin­ka­ni­sche Repu­blik vom 23. Dezem­ber 2011 heißt es daher: „Der­zeit ist unklar, ob der Rei­se­pass bei Ein­rei­se drei oder sechs Mona­te min­des­tens noch gül­tig sein muss. Es wird emp­foh­len nur mit Päs­sen ein­zu­rei­sen, die min­des­tens noch sechs Mona­te gül­tig sind“.