Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der EU eine Betriebsuntersagung ergangen ist

Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der EU eine Betriebsuntersagung ergangen ist

Durch die effi­zi­en­ten Flug­si­cher­heits­nor­men in Euro­pa gilt unser Sicher­heits­stan­dard als einer der höchs­ten der Welt. Zwar arbei­ten die Euro­päi­sche Uni­on und ihre Mit­glied­staa­ten gemein­sam mit den Behör­den ande­rer Län­der an der Erhö­hung der Sicher­heits­stan­dards welt­weit, doch gibt es immer noch eini­ge Luft­fahrt­un­ter­neh­men, deren Betrieb unter Bedin­gun­gen erfolgt, wel­che unter dem not­wen­di­gen Sicher­heits­ni­veau lie­gen.

Zur wei­te­ren Ver­bes­se­rung der Sicher­heit in Euro­pa hat die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on in Abstim­mung mit den Flug­si­cher­heits­be­hör­den der Mit­glied­staa­ten beschlos­sen, Luft­fahrt­un­ter­neh­men, die für unsi­cher befun­den wer­den, den Betrieb im euro­päi­schen Luft­raum zu unter­sa­gen.

Die­se Luft­fahrt­un­ter­neh­men sind im unten ste­hen­den Doku­ment auf­ge­lis­tet. Die ers­te Lis­te umfasst alle Luft­fahrt­un­ter­neh­men, gegen die in Euro­pa eine Betriebs­un­ter­sa­gung ergan­gen ist. In der zwei­ten Lis­te sind alle Luft­fahrt­un­ter­neh­men auf­ge­führt, deren Betrieb in Euro­pa gewis­sen Bedin­gun­gen unter­wor­fen wur­de.

Die Lis­ten wer­den regel­mä­ßig aktua­li­siert und im Amts­blatt der Euro­päi­schen Uni­on pdfver­öf­fent­licht. Dort wer­den sie als Anla­gen A und B zur Ver­ord­nung der Kom­mis­si­on auf­ge­führt. Benut­zer soll­ten sich ver­ge­wis­sern, dass sie über die aktu­el­le Fas­sung ver­fü­gen, bevor sie irgend­wel­che Schrit­te auf der Grund­la­ge der in die­sen Lis­ten ent­hal­te­nen Infor­ma­tio­nen unter­neh­men.

Lis­te der Luft­fahrt­un­ter­neh­men, gegen die in der EU eine Betriebs­un­ter­sa­gung ergan­gen ist

 

Quel­le: Euro­päi­sche Kom­mis­si­on für Ver­kehr