Visa für Indien nur noch online

Seit 20. Juni 2011 wer­den Visa-Anträ­ge für Indi­en nur noch im Online-Ver­fah­ren akzep­tiert. Das macht die Visums­be­an­tra­gung nicht unbe­dingt für alle leich­ter. Das Online-For­mu­lar der indi­schen Kon­su­lar­ab­tei­lung ist nur in eng­li­scher Spra­che vor­han­den – wie die frü­he­ren Papier­an­trä­ge auch. Es gibt zwar ein iden­ti­sches Mus­ter in Deutsch, das beim Aus­fül­len sicher hilf­reich ist, doch wenn man die Anlei­tun­gen zum Aus­fül­len, Spei­chern und Dru­cken nicht ganz genau befolgt, dann klappt auch die Bean­tra­gung nicht. Und es steht kein hilf­rei­cher Kon­su­lar­mit­ar­bei­ter bei­sei­te, der auf for­ma­le Feh­ler auf­merk­sam macht.

Zudem hat sich die Visa-Bean­tra­gung auch durch das Out­sour­cing der Visa-Ser­vices nicht gera­de beschleu­nigt, eher im Gegen­teil. Seit die­sem Jahr kön­nen die Visa-Anträ­ge nicht mehr direkt in den Kon­su­la­ten gestellt wer­den, son­dern müs­sen über Dienst­leis­ter bean­tragt wer­den. Dadurch sind die Visa auch ein wenig teu­rer gewor­den.

Man muss auch sehr auf­pas­sen, dass man sei­nen Antrag nicht beim fal­schen Dienst­leis­ter stellt. Antrag­stel­lern dür­fen ent­spre­chend ihrem Wohn­sitz nur im jewei­li­gen Zustän­dig­keits­be­reich des Kon­su­lat Visa bean­tra­gen. Anträ­ge von außer­halb des Zustän­dig­keits­be­reichs wer­den unter Ein­be­hal­tung der Gebüh­ren zurück­ge­wie­sen. Ver­gisst man eine Unter­schrift auf dem Antrag oder ent­spricht das Foto nicht den Anfor­de­run­gen, kann es zu erheb­li­chen Ver­zö­ge­run­gen bei der Aus­stel­lung des Visums kom­men, even­tu­ell erhält man gar kein Visum. Bei pos­ta­li­schen Anträ­gen muss man zur­zeit ohne­hin mit min­des­tens zwei bis drei Wochen Bear­bei­tungs­zeit rech­nen.

Im Sin­ne der Tou­ris­mus­för­de­rung wäre es doch sehr wün­schens­wert, wenn die Visa-Bean­tra­gung nicht kom­pli­zier­ter, son­dern end­lich ein­mal ver­ein­facht wür­de.

Achtung beim Ausfüllen der Visaanträge für Indien

Wer eine Rei­se nach Indi­en plant und ein Visum bean­tra­gen muss, soll­te sich dabei genau an die Vor­ga­ben der Kon­su­la­te hal­ten. Wie meh­re­re Visa-Agen­tu­ren auf ihren Web­sites berich­ten, gibt es jetzt sogar Vor­schrif­ten dar­über, wie der Antrag ein­ge­reicht wer­den muss. Zum Bei­spiel darf er nicht geknickt wer­den und soll­te sich in einem Umschlag oder einer durch­sich­ti­gen Folie befin­den. Die ein­zel­nen Sei­ten dür­fen nicht anein­an­der getackert sein. Pass­fo­tos wer­den nur noch im For­mat fünf mal fünf Zen­ti­me­ter akzep­tiert. Sie dür­fen nicht an den Visum­an­trag geklebt oder getackert wer­den, son­dern müs­sen mit einer Büro­klam­mer befes­tigt sein. Die Unter­schrift unter­halb des Pass­fo­tos darf die Lini­en des dafür vor­ge­se­he­nen Käst­chens nicht über­ra­gen. Rei­sen­de, die sich nicht an die Vor­ga­ben hal­ten, müs­sen mit einer Ableh­nung des Antrags rech­nen.