Benötigte Reisedokumente für Kinder

Seit 2012 ist es Vor­schrift, dass Kin­der unab­hän­gig von ihrem Alter ein eige­nes Aus­weis­do­ku­ment benö­ti­gen. Bis­her reich­te den Klei­nen ein Ein­trag im Rei­se­pass der Eltern. Auf­grund der euro­päi­schen Vor­ga­ben reicht dies nun aber nicht mehr aus. 
Wel­che Rei­se­do­ku­men­te ihr Kind benö­tigt, ist abhän­gig vom Rei­se­ziel:

  • Der Kin­der­rei­se­pass ist für Kin­der bis ein­schließ­lich 12 Jah­ren gedacht und gilt welt­weit in den meis­ten Län­dern. Aus­nah­men sind Ame­ri­ka, Aus­tra­li­en und eini­ge afri­ka­ni­sche Län­der. Kos­ten­mä­ßig liegt der Kin­der­rei­se­pass bei 13 Euro, gilt ab Aus­stel­lungs­da­tum für sechs Jah­re und kann maxi­mal bis zum zwölf­ten Lebens­jahr des Kin­des ver­län­gert wer­den.
  • Den elek­tro­ni­schen Rei­se­pass (ePass) benö­ti­gen alle Kin­der, die außer­halb der euro­päi­schen Uni­on ver­rei­sen möch­ten, also nach Ame­ri­ka, Aus­tra­li­en oder Afri­ka zum Bei­spiel. Ab Geburt des Kin­des kann der ePass für 37,50 EUR bean­tragt wer­den, wobei man bei Babys und Klein­kin­dern auf einen Fin­ger­ab­druck ver­zich­tet. Der elek­tro­ni­sche Rei­se­pass ist welt­weit für sechs Jah­re gül­tig und kann danach nicht mehr ver­län­gert wer­den. 
  • Ent­ge­gen der Tat­sa­che, dass der Per­so­nal­aus­weis übli­cher­wei­se erst für Per­so­nen ab 16 Jah­ren aus­ge­stellt wird, kön­nen Eltern ihn auch für Babys und Klein­kin­der bean­tra­gen. Das kos­tet dann 22,80 EUR, ist sechs Jah­re gül­tig und kann danach nicht mehr ver­län­gert wer­den. Die­ses Doku­ment ist für Rei­sen inner­halb der EU völ­lig aus­rei­chend und wird auch inner­halb von zwei bis drei Wochen schon aus­ge­stellt.

Den­ken Sie bit­te bei allen Päs­sen dar­an, die­se recht­zei­tig zu bestel­len. Gera­de vor den Som­mer­fe­ri­en ist der Andrang bei den Ämtern recht hoch und die Bear­bei­tungs­zeit liegt in der Regel bei drei bis vier Wochen. Bit­te klä­ren Sie mit Ihrer Behör­de vor­her ab, wel­che Doku­men­te Sie zur Pass­be­an­tra­gung mit­brin­gen müs­sen.

Quel­le: Elvia

6 Monate gültiger Reisepass für die Reise in die Dominikanischeh Republik

Das Frem­den­ver­kehrs­amt der Domi­ni­ka­ni­schen Repu­blik infor­mier­te den Deut­schen Rei­se­Ver­band (DRV), dar­über, dass bei Ein­rei­se in den Kari­bik­staat ab 1. Mai 2012 ein sechs Mona­te gül­ti­ger Rei­se­pass vor­zu­le­gen ist. Die Ein­rei­se mit dem Per­so­nal­aus­weis ist noch bis Ende April mög­lich. Hin­ter­grund ist fol­gen­des Dekret des Staats­prä­si­den­ten der Domi­ni­ka­ni­schen Repu­blik vom 19. Okto­ber 2011:

Alle Tou­ris­ten aus dem Aus­land müs­sen bei der Ein­rei­se in die Domi­ni­ka­ni­sche Repu­blik einen Rei­se­pass vor­le­gen, der am Tag der Ein­rei­se noch min­des­tens sechs Mona­te gül­tig ist.“ Die bis­he­ri­ge Mög­lich­keit für deut­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge mit ihrem Per­so­nal­aus­weis in die Domin­ka­ni­sche Repu­blik ein­zu­rei­sen, ent­fällt somit. Auch wur­de die Frist Min­dest­gül­tig­keit des Rei­se­pas­ses am Tag der Ein­rei­se von drei auf sechs Mona­te ver­län­gert.

Das Aus­wär­ti­ge Amt hat aktu­ell noch kei­ne offi­zi­el­le Bestä­ti­gung der zustän­di­gen Behör­den der Domi­ni­ka­ni­schen Repu­blik erhal­ten. Im Rei­se- und Sicher­heits­hin­weis für die Domin­ka­ni­sche Repu­blik vom 23. Dezem­ber 2011 heißt es daher: „Der­zeit ist unklar, ob der Rei­se­pass bei Ein­rei­se drei oder sechs Mona­te min­des­tens noch gül­tig sein muss. Es wird emp­foh­len nur mit Päs­sen ein­zu­rei­sen, die min­des­tens noch sechs Mona­te gül­tig sind“.