Tuk Tuks - die spaßige Art der Fortbewegung

images-stories-news-2012-12-02-TAT-250x167 Jeder Thai­land­rei­sen­de kennt die ras­seln­den Motor­rik­schas, die über­all als Tuk Tuk bekannt sind und zum Stra­ßen­bild in vie­len Städ­ten Thai­lands gehö­ren.

Auf thai­län­disch hei­ßen die Tuk Tuks eigent­lich „Sam­lor“, was wört­lich über­setzt Drei­rad bedeu­tet - wegen ihres knat­tern­den Moto­ren­ge­räuschs sind sie jedoch weit­hin unter dem laut­ma­le­ri­schen Namen Tuk Tuk bekannt.

Die kul­ti­gen Rik­schas, gehö­ren bereits seit vie­len Jah­ren zum Stra­ßen­bild Thai­lands - vor allem in Bang­kok, aber auch in ande­ren Städ­ten und belieb­ten Bade­or­ten wer­den die Tuk Tuks als Fort­be­we­gungs­mit­tel ein­ge­setzt. In der Regel bie­ten sie Platz für zwei bis drei Per­so­nen und wer­den eher für kür­ze­re Stre­cken­ab­schnit­te ein­ge­setzt.

Thai­län­der trans­por­tie­ren mit dem „Sam­lor“ jedoch eigent­lich alles, was man sich vor­stel­len kann: Stra­ßen­händ­ler beför­dern ihre Waren damit, Land­wir­te nicht sel­ten gro­ße Tei­le ihrer Ern­te und es ist nicht unge­wöhn­lich zu sehen, dass eine gan­ze Fami­lie oder auch das ein oder ande­re Tier im Tuk Tuk Platz fin­den. Die Tuk Tuks in Thai­land fin­det man in vie­len unter­schied­li­chen bun­ten Far­ben. Die Fah­rer deko­rie­ren ihre moto­ri­sier­ten Gefähr­ten mit Bil­dern von Bud­dha, Sei­ner Majes­tät oder hoch­an­ge­se­he­nen Mön­chen. Oft­mals bau­meln fili­gra­ne Blu­men­gir­lan­den oder ande­re Glücks­brin­ger hin­ter der klei­nen Wind­schutz­schei­be.

Vor allem auf Bang­koks Stra­ßen geht die Zahl der Tuk Tuks dank Sky­train, Metro und kom­for­ta­blen Taxen immer wei­ter zurück, den­noch genie­ßen die knat­tern­den Drei­rä­der mitt­ler­wei­le einen welt­wei­ten Kult­sta­tus. Auch wenn die brau­sen­de Fahrt mit der Motor­rik­scha wohl eher mit Adjek­ti­ven wie „toll­kühn“ und „chao­tisch“ zu beschrei­ben ist als mit „kom­for­ta­bel“ und „bequem“, gehö­ren die Tuk Tuks zu den belieb­tes­ten Fort­be­we­gungs­mit­teln unter Tou­ris­ten.

Die Fas­zi­na­ti­on die­ser Kult­fahr­zeu­ge besteht sicher­lich dar­in, dass die Fahrt mit einem Tuk Tuk einen Hauch von Aben­teu­er und Exo­tik ver­sprüht, und man haut­nah das Gesche­hen um sich her­um erle­ben kann wäh­rend einem der Fahrt­wind um die Nase weht. In den unter­schied­li­chen Tei­len Thai­lands gibt es auch zahl­rei­che Vari­an­ten der klas­si­schen Tuk Tuks, so ver­fü­gen die Motor­rik­schas in Kra­bi meist über einen Bei­wa­gen – ent­we­der für Pas­sa­gie­re oder für eine Gar­kü­che, ein Eis­fach für Geträn­ke oder ähn­li­ches.

Vor allem in Bade­or­ten wie Koh Samui, Koh Chang oder in Städ­ten wie Chiang Mai gibt noch ein wei­te­res kul­ti­ges Trans­port­mit­tel, die soge­nann­ten Song Taew. „Song Taew“ bedeu­tet „zwei Bän­ke“ und bezeich­net Pick-Up Trucks, auf deren Lade­flä­che zwei Sitz­rei­hen ein­ge­zo­gen wer­den, um damit Pas­sa­gie­re von einem Ort zum ande­ren beför­dern zu kön­nen. Die­se Song­taew fah­ren meist ähn­lich wie Bus­se eine bestimm­te Rou­te, z.B. ent­lang der Ring­stra­ße auf den Inseln.

Um ein­zu­stei­gen reicht es, die Hand zu heben und dem Fah­rer ein Signal zu geben. Man sagt dem Fah­rer beim Ein­stieg bis zu wel­chem Punkt man mit­fah­ren möch­te und bezahlt. An besag­ter Stel­le hält der Fah­rer an und lässt den Fahr­gast aus­stei­gen. So wird auch in länd­li­chen Gegen­den ohne dich­tes öffent­li­ches Ver­kehrs­netz eine schnel­le und güns­ti­ge Beför­de­rung gewähr­leis­tet, die gleich­zei­tig noch jede Men­ge Spaß für Rei­sen­de aus aller Welt bringt.

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Quel­le: Go Asia

Streik am Frankfurter Flughafen bis Freitag ausgeweitet

Die Gewerk­schaft der Flug­si­che­rung hat ange­kün­digt, dass der Streik in der Ver­kehrs­zen­tra­le, der Vor­feld­kon­trol­le und der Vor­feld­auf­sicht des Frank­fur­ter Flug­ha­fens bis Frei­tag, 24. Febru­ar, 23 Uhr aus­ge­wei­tet wird.

Bis zum Ende des Streiks ist mit erheb­li­chen Beein­träch­ti­gun­gen im Flug­ver­kehr von und nach Frank­furt zu rech­nen. Die Flug­ha­fen­ge­sell­schaf­ten wer­den ver­su­chen, wie in den letz­ten Tagen auch, den lau­fen­den Betrieb wäh­rend des Streiks so weit wie mög­lich auf­recht­zu­hal­ten. Aller­dings ist mit Ver­zö­ge­run­gen im Betriebs­ab­lauf zu rech­nen.

Wir emp­feh­len so früh wie mög­lich zum Abflug zu erschei­nen und sich bei Verspätung/​Streichung direkt an die Flug­ge­sell­schaft zu wen­den, um etwai­ge Umbu­chun­gen auf alter­na­ti­ve Flug­ver­bin­dun­gen vor­neh­men zu las­sen.

 Wir raten, wo ange­bo­ten, zur Nut­zung des Online-Check-in. Infor­ma­tio­nen über even­tu­el­le Flug­strei­chun­gen bzw. Flug­ver­schie­bun­gen wer­den wir direkt an unse­re Flug­gäs­te wei­ter­ge­ben.

Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der EU eine Betriebsuntersagung ergangen ist

Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der EU eine Betriebsuntersagung ergangen ist

Durch die effi­zi­en­ten Flug­si­cher­heits­nor­men in Euro­pa gilt unser Sicher­heits­stan­dard als einer der höchs­ten der Welt. Zwar arbei­ten die Euro­päi­sche Uni­on und ihre Mit­glied­staa­ten gemein­sam mit den Behör­den ande­rer Län­der an der Erhö­hung der Sicher­heits­stan­dards welt­weit, doch gibt es immer noch eini­ge Luft­fahrt­un­ter­neh­men, deren Betrieb unter Bedin­gun­gen erfolgt, wel­che unter dem not­wen­di­gen Sicher­heits­ni­veau lie­gen.

Zur wei­te­ren Ver­bes­se­rung der Sicher­heit in Euro­pa hat die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on in Abstim­mung mit den Flug­si­cher­heits­be­hör­den der Mit­glied­staa­ten beschlos­sen, Luft­fahrt­un­ter­neh­men, die für unsi­cher befun­den wer­den, den Betrieb im euro­päi­schen Luft­raum zu unter­sa­gen.

Die­se Luft­fahrt­un­ter­neh­men sind im unten ste­hen­den Doku­ment auf­ge­lis­tet. Die ers­te Lis­te umfasst alle Luft­fahrt­un­ter­neh­men, gegen die in Euro­pa eine Betriebs­un­ter­sa­gung ergan­gen ist. In der zwei­ten Lis­te sind alle Luft­fahrt­un­ter­neh­men auf­ge­führt, deren Betrieb in Euro­pa gewis­sen Bedin­gun­gen unter­wor­fen wur­de.

Die Lis­ten wer­den regel­mä­ßig aktua­li­siert und im Amts­blatt der Euro­päi­schen Uni­on pdfver­öf­fent­licht. Dort wer­den sie als Anla­gen A und B zur Ver­ord­nung der Kom­mis­si­on auf­ge­führt. Benut­zer soll­ten sich ver­ge­wis­sern, dass sie über die aktu­el­le Fas­sung ver­fü­gen, bevor sie irgend­wel­che Schrit­te auf der Grund­la­ge der in die­sen Lis­ten ent­hal­te­nen Infor­ma­tio­nen unter­neh­men.

Lis­te der Luft­fahrt­un­ter­neh­men, gegen die in der EU eine Betriebs­un­ter­sa­gung ergan­gen ist

 

Quel­le: Euro­päi­sche Kom­mis­si­on für Ver­kehr