Urlauber, die wegen Haien vor der Küste ihres Feriendomizils nicht im Meer schwimmen konnten und daher auf eine Rückerstattung eines Teils des Reisepreises gehofft hatten, wurden nun enttäuscht. Das Amtsgericht München hat rechtskräftig entschieden, dass es nicht im Verantwortungsbereich des Reiseveranstalters liegt, den Kunden ein ungefährdetes Baden im Meer zu ermöglichen. Wenn also wegen der Gefahr von Haiangriffen ein Badeverbot erteilt wird, kann der Gast im Nachhinein keine Ansprüche geltend machen.