Für China-Touristen, die ihr Visum beim Generalkonsulat in Berlin beantragen, gelten ab sofort neue Regeln. Darauf weisen die Visa-Dienste Business Visum und Visa Dienst Bonn auf ihren Websites hin. Demnach müssen Antragsteller von touristischen Visa zusätzlich zu den bisher geforderten Unterlagen künftig eine Flugbestätigung und eine Hotelbestätigung vorlegen. Die Bestätigungen müssen den Hinweis tragen, dass der Flug beziehungsweise das Hotel bezahlt sind. Das kann zum Beispiel durch einen Vermerk des Reisebüros mit Firmenstempel geschehen. Auch ein Nachweis des abgebuchten Betrags vom Konto wird akzeptiert. Ob und wann die Generalkonsulate in Hamburg, Frankfurt und München die Regelung übernehmen, ist derzeit nicht bekannt.