Zoll warnt Türkei-Urlauber vor Betrügern


 Rei­sen­de, die zum Bei­spiel einen Tep­pich oder Schmuck aus ihrem -Urlaub mit­brin­gen und nach ihrer Rück­kehr ein Schrei­ben oder einen Anruf des Ver­käu­fers mit Geld­for­de­run­gen erhal­ten, soll­ten die Ruhe bewah­ren. Denn es han­delt sich um Betrü­ger. Die Händ­ler for­dern die Urlau­ber auf, ihnen einen Ver­zol­lungs­nach­weis über die Ein­fuhr der Waren nach Deutsch­land vor­zu­le­gen. Andern­falls dro­he dem tür­ki­schen Unter­neh­men eine Straf­zah­lung, die unter Umstän­den an die deut­schen Kun­den wei­ter­be­las­tet wer­den müs­se. Gleich­zei­tig wird mit einer Anzei­ge bei den deut­schen Behör­den gedroht. In den bis­lang ange­zeig­ten Fäl­len waren den Schrei­ben bereits Zah­lungs­auf­for­de­run­gen bis zu meh­re­ren bei­gefügt, zahl­bar über die . Der Zoll weist dar­auf hin, dass es sich bei allen bis­her bekann­ten Fäl­len um Trick­be­trü­ger han­delt, die die Ahnungs­lo­sig­keit der Urlau­ber aus­zu­nut­zen ver­su­chen. Den Betrof­fe­nen wird des­halb gera­ten, sich an die ört­li­chen Poli­zei- oder Zoll­be­hör­den zu wen­den.