Reisende, die zum Beispiel einen Teppich oder Schmuck aus ihrem Türkei-Urlaub mitbringen und nach ihrer Rückkehr ein Schreiben oder einen Anruf des Verkäufers mit Geldforderungen erhalten, sollten die Ruhe bewahren. Denn es handelt sich um Betrüger. Die Händler fordern die Urlauber auf, ihnen einen Verzollungsnachweis über die Einfuhr der Waren nach Deutschland vorzulegen. Andernfalls drohe dem türkischen Unternehmen eine Strafzahlung, die unter Umständen an die deutschen Kunden weiterbelastet werden müsse. Gleichzeitig wird mit einer Anzeige bei den deutschen Behörden gedroht. In den bislang angezeigten Fällen waren den Schreiben bereits Zahlungsaufforderungen bis zu mehreren Tausend Euro beigefügt, zahlbar über die Western Union Bank. Der Zoll weist darauf hin, dass es sich bei allen bisher bekannten Fällen um Trickbetrüger handelt, die die Ahnungslosigkeit der Urlauber auszunutzen versuchen. Den Betroffenen wird deshalb geraten, sich an die örtlichen Polizei- oder Zollbehörden zu wenden.