Unterschied zwischen Reisewarnung und Sicherheitshinweise

Wann wird von einem Rei­se- und Sicher­heits­hin­weis und wann von einer Rei­se­war­nung gespro­chen? Das Aus­wär­ti­ge Amt (AA) klärt auf sei­ner Inter­net­sei­te über die Unter­schie­de auf. Dort heißt es wört­lich:

Rei­se­h­in­wei­se ent­hal­ten Infor­ma­tio­nen unter ande­rem über die Ein­rei­se­be­stim­mun­gen eines Lan­des, medi­zi­ni­sche Hin­wei­se, straf- oder zoll­recht­li­che Beson­der­hei­ten. Sie wer­den regel­mä­ßig über­prüft und aktua­li­siert.

Sicher­heits­hin­wei­se machen auf beson­de­re Risi­ken für Rei­sen­de und im Aus­land leben­de Deut­sche auf­merk­sam. Sie kön­nen die Emp­feh­lung ent­hal­ten, auf Rei­sen zu ver­zich­ten oder sie ein­zu­schrän­ken. Gege­be­nen­falls wird von nicht unbe­dingt erfor­der­li­chen oder allen Rei­sen abge­ra­ten. Auch die Sicher­heits­hin­wei­se wer­den regel­mä­ßig über­prüft und aktua­li­siert.

Rei­se­war­nun­gen ent­hal­ten einen drin­gen­den Appell des Aus­wär­ti­gen Amts, Rei­sen in ein Land oder in eine Regi­on eines Lan­des zu unter­las­sen. Sie wer­den nur dann aus­ge­spro­chen, wenn auf­grund einer aku­ten Gefahr für Leib und Leben vor Rei­sen in ein Land oder in eine bestimm­te Regi­on eines Lan­des gewarnt wer­den muss. Eine Rei­se­war­nung wird nur sel­ten aus­ge­spro­chen. Deut­sche, die in die­sem Land leben, wer­den gege­be­nen­falls zur Aus­rei­se auf­ge­for­dert.”