Gesund unterwegs mit dem Nachwuchs

Wer mit Kin­dern ver­reist, muss bei der Pla­nung und wäh­rend der Rei­se beson­de­re Vor­sicht wal­ten las­sen und auf Krank­hei­ten oder Risi­ken gut vor­be­rei­tet sein. Fogen­de Tipps, die die Rei­se­ver­si­che­rung Allianz/​Elvia zusam­men­ge­tra­gen hat, kön­nen Eltern bei der Orga­ni­sa­ti­on der Fami­li­en­fe­ri­en hel­fen:
 
1. Rei­se­apo­the­ke

In eine Fami­li­en-Rei­se­apo­the­ke gehö­ren fol­gen­de Pro­duk­te: (Kinder-)Pflaster, Sche­re, Ver­bands­zeug, ein nicht bren­nen­des Wund­des­in­fek­ti­ons­mit­tel und auch eine Wund- und Heil­sal­be. Fie­ber soll­te zunächst mit einem Fie­ber­ther­mo­me­ter gemes­sen wer­den und kann anschlie­ßend - auch bei Schmer­zen – mit Zäpf­chen behan­delt wer­den. Hus­ten­saft oder -trop­fen genau­so wie Nasen­trop­fen und schmerz­lin­der­ne Ohren­trop­fen. Bei Durch­fall muss der star­ke Flüs­sig­keits­ver­lust aus­ge­gli­chen wer­den. Hier soll­te man auch Kin­dern Elek­tro­ly­te- und Glu­co­se-Pul­ver ver­ab­rei­chen. Küh­len­des und schmerz­lin­dern­des Anti­hist­amin-Gel hilft bei Son­nen­brand und Insek­ten­sti­chen. 

2. Anreise

Ach­ten Sie bit­te bei der Anrei­se dar­auf, dass Kin­der aus­rei­chend zu trin­ken haben und Sie gera­de bei Auto­fahr­ten aus­rei­chen­de Stopps machen! Flüs­sig­kei­ten im Hand­ge­päck unter­lie­gen gewis­sen Bestim­mun­gen. So dür­fen flüs­si­ge und gel­ar­ti­ge Pro­duk­te nicht mehr als 100 ml umfas­sen und müs­sen in einem trans­pa­ren­ten, wie­der ver­schließ­ba­ren Beu­tel trans­por­tiert wer­den. Bei Flug­rei­sen kla­gen Kin­der oft bei Start und Lan­dung über Ohren­schmer­zen. Erfah­run­gen zei­gen, dass Kin­der, die bei Start und Lan­dung trin­ken oder gene­rell abge­lenkt wer­den, weni­ger Pro­ble­me haben. Gum­mi­bär­chen und Co. erfreu­en sich in die­sen Augen­bli­cken größ­ter Beliebt­heit - auch bei Erwach­se­nen!

3. Richtig Sonnenbaden

Die Haut ver­gisst nichts, kann man immer wie­der lesen. Kin­der­haut umso weni­ger! Säug­lin­ge soll­ten nie direk­ter Son­nen­ein­strah­lung aus­ge­setzt wer­den und sehr klei­ne Kin­der mög­lichst zusätz­lich durch geeig­ne­te Klei­dung geschützt wer­den - übri­gens auch im Schat­ten. Es gibt spe­zi­el­le Prä­pa­ra­te, die nur phy­si­ka­li­sche Fil­ter­sub­stan­zen ent­hal­ten. Für grö­ße­re Kin­der ver­wen­den Sie mög­lichst einen Son­nen­schutz mit hohem Licht­schutz­fak­tor. Es gibt geeig­ne­te Son­nen­schutz­prä­pa­ra­te, die u.a. was­ser­fest sind. Trotz­dem soll­te nach dem Baden und Abtrock­nen stets nach­ge­cremt wer­den.

4. Sonnenbrillen, UV-Kleidung & Co.

Kin­der­haut, aber auch gera­de die Augen soll­ten mit einer guten Son­nen­bril­le mit UV-Fil­ter sowie mit Son­nen­hut oder spe­zi­el­ler UV-Bade­klei­dung geschützt werden.Kindgerechte Son­nen­bril­len mit UV-abwei­sen­den Glä­sern (UV 400) schüt­zen zwar einer­seits die Augen, vor einem zu lan­gen Tra­gen ist aller­dings auch abzu­ra­ten, da Kin­der­au­gen sich noch bis zum sieb­ten Lebens­jahr ent­wi­ckeln und durch dunk­le Son­nen­bril­len das Kon­trast­se­hen beein­flusst wer­den kann. Mit einem CE Zei­chen oder dem Auf­druck EN 1836:1997 ver­se­hen, ent­spre­chen die Pro­duk­te den euro­päi­schen Sicher­heits­stan­dards. 

5. Geschützt vor lästigen Mücken

Ob Blut­sauger oder nicht, Stech­mü­cken sind wah­re Pla­ge­geis­ter. Und wenn wir uns Erwach­se­ne schon beherr­schen müs­sen, nicht stän­dig zu krat­zen, wie geht es dann erst unse­ren Klei­nen. Am bes­ten, man lässt es erst gar nicht soweit kom­men. Daher lau­tet die bes­te Schutz­maß­nah­me: Ver­mei­den Sie Mücken­ge­bie­te. Stech­mü­cken­weib­chen sind gera­de in der Fort­pflan­zungs­zeit sehr aktiv und in Was­ser­nä­he zu fin­den, wo sie ihre Eier able­gen. Von daher soll­te man es zum Bei­spiel ver­mei­den, an ste­hen­den Gewäs­sern zu über­nach­ten. Auch mit der rich­ti­gen Klei­dung kann man schon einen guten Schutz errei­chen. Kin­der und Erwach­se­ne soll­ten hel­le, wei­te, lan­gär­me­li­ge Shirts, lan­ge Hosen und vor allem Socken tra­gen. Bit­te kei­ne dunk­len Far­ben, denn Mücken ste­hen auf dun­kel! Ver­zich­ten Sie bit­te in Schlaf­räu­men, mit Mücken­ste­ckern, Duft­ker­zen oder Räu­cher­spi­ra­len, die klei­nen Quäl­geis­ter fern­zu­hal­ten. Sie tun sich und Ihren Kin­dern kei­nen Gefal­len. Alter­na­tiv bie­ten sich äthe­ri­sche Öle wie Zitro­nen­eu­ka­lyp­tus, Nel­ken und Laven­del an. 
Für Ihre Rei­se­apo­the­ke soll­ten Sie den­noch ein Insek­ten­schutz­mit­tel parat hal­ten. Ach­ten Sie beim Kauf dar­auf, dass es kein DEET ent­hält. Hier­bei han­delt es sich um das Ner­ven­gift Diethyl­to­lu­a­mid, das Augen und Schleim­häu­te reizt.

So gut vor­be­rei­tet, soll­te einem erhol­sa­men und vor allem gesun­den Urlaub mit dem Nach­wuchs nichts mehr im Wege ste­hen!

Quel­le: Allianz/​Elvia

Neu in 2013: Gesetzlicher Krankenschutz im Ausland eingeschränkt

Wie Rei­sen­de im Krank­heits­fall ein finan­zi­el­les Deba­kel ver­mei­den:
Käl­te, Frost und Schnee­matsch – der Win­ter stellt unse­re Lei­dens­fä­hig­keit regel­mä­ßig auf eine har­te Pro­be. Kein Wun­der, dass immer mehr Gefrus­te­te auf gepack­ten Kof­fern sit­zen, um unter süd­li­cher Son­ne gute Lau­ne zu tan­ken. Aber: „Auf­grund gesetz­li­cher Neu­re­ge­lun­gen kann der welt­wei­te Schutz der gesetz­li­chen Kas­sen ein­ge­schränkt sein“, warnt Rei­se­ex­per­tin Esther Graf­wall­ner von der ERV (Euro­päi­sche Rei­se­ver­si­che­rung).
Zusatz-Leis­tun­gen der gesetz­li­chen Kas­sen ein­ge­schränkt:
Nach Anga­ben des Bun­des­ver­si­che­rungs­am­tes dür­fen gesetz­li­che Kran­ken­kas­sen ihren Ver­si­cher­ten seit dem 31. Dezem­ber 2012 kei­ne kos­ten­lo­se pri­va­te Rei­se­kran­ken-Ver­si­che­rung mit welt­wei­ter Gül­tig­keit mehr anbie­ten. Die gesetz­li­chen Kas­sen muss­ten bestehen­de Koope­ra­tio­nen mit pri­va­ten Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men bis zum 31. Dezem­ber 2012 been­den. „Urlau­ber, die in Deutsch­land bei einer gesetz­li­chen Kran­ken­kas­se ver­si­chert sind, soll­ten des­halb unbe­dingt vor Rei­se­an­tritt für einen aus­rei­chen­den Aus­lands­kran­ken­schutz sor­gen“, emp­fiehlt die Rei­se­ex­per­tin der ERV.

Hohes Risi­ko bei Krank­heit oder Unfall im Aus­land:
Wer ohne ent­spre­chen­den Aus­lands­schutz reist, geht näm­lich ein hohes finan­zi­el­les Risi­ko ein, weiß Esther Graf­wall­ner aus Erfah­rung. Sie kennt bei­spiels­wei­se den Fall eines deut­schen Paa­res, das in den USA in einen Auto­un­fall ver­wi­ckelt wur­de: Bei einem Aus­flug kam den Urlau­bern auf einer Land­stra­ße ein Auto ent­ge­gen. Es kam zum Zusam­men­stoß, bei dem die Frau schwers­te inne­re Ver­let­zun­gen und Brü­che erlitt. Zwei Mona­te lag sie in der Kli­nik in den USA. Die Kos­ten dafür belie­fen sich am Ende auf 3,3 Mil­lio­nen US-Dol­lar.

Bes­ser gleich umfang­reich vor­sor­gen:
„Wer davon aus­geht, dass die gesetz­li­che Kran­ken­kas­se die­se Kos­ten bezahlt, der irrt“, betont die Rei­se­ex­per­tin. „Mit­glie­der gesetz­li­cher Kran­ken­kas­sen sind nur dann ver­si­chert, wenn das Urlaubs­land ein Sozi­al­ab­kom­men mit Deutsch­land unter­hält.“ Das war zwar in dem genann­ten Bei­spiel der Fall. Aller­dings wer­den nur die in Deutsch­land übli­chen Regel­sät­ze erstat­tet – oft zu wenig, um die tat­säch­li­chen Behand­lungs­kos­ten im Aus­land auf­zu­fan­gen. Daher der Tipp der ERV Exper­tin: „Urlau­ber soll­ten unbe­dingt für eine ver­läss­li­che pri­va­te Absi­che­rung sor­gen, um im Fall des Fal­les auf der siche­ren Sei­te zu sein.“ Die Ver­sor­gungs­lü­cke schließt nur eine ent­spre­chen­de pri­va­te Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung – und dies auch in Län­dern außer­halb der EU, die kein Sozi­al­ab­kom­men mit Deutsch­land haben. Dar­über hin­aus steht Rei­sen­den, die eine Aus­lands­rei­se­kran­ken­ver­si­che­rung abge­schlos­sen haben, rund um die Uhr eine Not­ruf­zen­tra­le mit Rat und Tat zur Sei­te. Und falls der Zustand des erkrank­ten oder ver­letz­ten Urlau­bers es zulässt, orga­ni­siert und finan­ziert eine Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung auch des­sen Rück­trans­port nach Hau­se. Die­sen erstat­ten die gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen grund­sätz­lich nicht.

Quel­le: TOURISM-INSIDER

Japan plant stärkere Kontrollen an Flughäfen

Japan plant stär­ke­re Kon­trol­len an Flug­hä­fen
 
 Von April an sol­len Pas­sa­gie­re, die von inter­na­tio­na­len japa­ni­schen Flug­hä­fen abflie­gen, inten­si­ver kon­trol­liert wer­den. Das Trans­port­mi­nis­te­ri­um pla­ne, zusätz­lich zu den­je­ni­gen Flug­gäs­ten, bei denen die Metall­de­tek­to­ren Alarm schla­gen, rund zehn Pro­zent aller Pas­sa­gie­re nach dem Zufalls­prin­zip für Kör­per- und Gepäck­kon­trol­len her­aus­zu­fi­schen, berich­tet die Nach­rich­ten­agen­tur Kyo­do. Die­se Maß­nah­me sol­le einen ver­bes­ser­ten Schutz vor Ter­ror­at­ta­cken gewähr­leis­ten, heißt es. Wie die zusätz­li­chen Kon­trol­len durch­ge­führt wer­den, ist noch nicht bekannt. Dass dabei Kör­per­scan­ner nach dem Vor­bild der so genann­ten „Nackt­scan­ner“ zum Ein­satz kom­men, gilt als unwahr­schein­lich. Obwohl die­se seit rund einem Jahr in Japan zuge­las­sen sind, wer­den sie dort wegen hoher Anschaf­fungs­kos­ten, man­geln­der Zuver­läs­sig­keit und ber­fürch­te­ter Strah­len­ri­si­ken bis­lang nicht ein­ge­setzt.